Wann sich eine Kündigungsschutzklage nicht lohnt

Nicht jede Prüfung führt zu einem lohnenden Streit

Eine Kündigungsschutzklage kann rechtlich prüfenswert sein und sich wirtschaftlich trotzdem nicht lohnen. Entscheidend ist nicht nur, wie angreifbar die Kündigung wirkt, sondern auch, was realistisch erreichbar ist. Eine kurze Beschäftigungszeit, ein gesicherter Anschlussjob, ein kleiner Betrieb oder ein Arbeitgeber ohne ausreichende Mittel können die Rechnung verändern. Eine überschlägige Zahl darf dabei – https://arbeitsrecht-rechner.de/ – höchstens ein Anlass sein, offene Fragen zu sortieren.

Die kurze Frist läuft unabhängig vom Gespräch

Das Zeitfenster für eine gerichtliche Überprüfung beginnt mit dem Zugang des Kündigungsschreibens. Gespräche mit dem Arbeitgeber halten es nicht an, und Krankheit oder Urlaub verlängern es nicht von selbst. Wer erst nach längeren Verhandlungen entscheidet, kann die gerichtliche Prüfung bereits verloren haben. Deshalb gehört die Frage sofort zu einer sachkundigen Stelle, auch wenn eine Klage aus wirtschaftlichen Gründen nicht verfolgt werden soll.

Fünf Warnzeichen für ein schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis

Eine Kündigungsschutzklage ist besonders sorgfältig abzuwägen, wenn mehrere der folgenden Punkte zusammentreffen:

  • Das Arbeitsverhältnis bestand nur kurze Zeit, sodass wenig wirtschaftlicher Streitstoff entstanden ist.
  • Ein neuer Arbeitsplatz ist verbindlich gesichert und überbrückt die Zeit ohne Einkommen.
  • Die Beweislage ist dünn, etwa weil wichtige Absprachen nur mündlich erfolgten.
  • Es geht voraussichtlich nur um einen begrenzten Unterschied bei Enddatum, Vergütung oder sonstigen Ansprüchen.

Kurze Beschäftigung begrenzt oft den Verhandlungsspielraum

Eine kurze Betriebszugehörigkeit bedeutet nicht automatisch, dass eine Kündigung wirksam ist. Sie kann aber die wirtschaftliche Grundlage eines Vergleichs schmaler machen. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Geld entsteht vielmehr aus dem Risiko beider Seiten, einem Sozialplan, einem gerichtlichen Vergleich oder einem freiwilligen Angebot des Arbeitgebers. Die verbreitete Orientierung an einem halben Monatsverdienst je Beschäftigungsjahr ist nur ein Verhandlungsanker, keine Zusage. Bei kurzer Beschäftigung kann der erwartbare Vorteil daher kleiner sein als Aufwand, Unsicherheit und Zeitbindung des Verfahrens.

Der Anschlussjob kann den Nutzen deutlich verkleinern

Wer bereits einen neuen Arbeitsplatz sicher hat, bewertet die Kündigung meist anders als jemand ohne Perspektive. Der Schutz vor dem Verlust des bisherigen Arbeitsplatzes kann dann einen geringeren praktischen Wert haben. Trotzdem beseitigt ein neuer Vertrag nicht jede Folge: Endtermine, Vergütungsansprüche, eine mögliche Freistellung und die Bewertung durch die Agentur für Arbeit können voneinander abhängen. Auch die Reihenfolge der Schritte ist wichtiger als eine einzelne Rechenzahl. Eine Klage nur aus Ärger über das Ende kann deshalb ein schlechteres Geschäft sein als eine nüchterne Prüfung der tatsächlichen Folgen.

Was vor dem Verzicht einmal geklärt werden sollte

Vor einer Entscheidung sollten Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, anwendbarer Tarifvertrag und bisherige Abrechnungen darauf geprüft werden, welche Fristen und Endtermine gelten. Ebenso zählen die Beschäftigungsdauer, die Betriebsgröße, der genannte Beendigungsgrund, besondere Vertragsklauseln und vorhandene Beweise. Steuerliche Angaben zu einer Abfindung bleiben unsicher, bis Gestaltung und Zufluss feststehen; die steuerliche Entlastung durch die Fünftelregelung wird seit der Reform nicht mehr beim laufenden Lohnsteuerabzug berücksichtigt, sondern kann später über die Einkommensteuererklärung eine Rolle spielen. Sobald Fristen, Arbeitslosengeld oder eine Unterschrift betroffen sind, ist eine Beratung durch Betriebsrat, Gewerkschaft, Beratungsstelle, Agentur für Arbeit oder Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht sinnvoll.